CDU Ortsverband Buchholz Ww.

FLUGLÄRM EIN WAHLKAMPFTHEMA

Ein Informationsabend durch die „Bürgerinitiative Lärm Flughafen Köln/Bonn“ in der VG-Asbach führt zu einer Veranstaltung in Buchholz. Mit dem Aufmacher „Risiko für Bluthochdruck“ versucht man die Bevölkerung für sich zu gewinnen…

Fluglärm ist in der Gemeinde Buchholz eine Belastung! Für den einen mehr als für den anderen. Das ist sicher auch für die CDU Buchholz und im Asbacher Land keine Ausrede oder Grund das Thema einfach zu verschweigen. So hat auch die CDU den Informationsabend am 28.3.2019 in der Sitzung des Verbandsgemeinderates durch die „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn“ sehr befürwortet. Die VG-Asbach ist ja auch Mitglied in dieser Bürgerinitiative.

In einer Präsentation durch Helmut Schuhmacher wurde eine Reihe von interessanten Daten und Jahresvergleiche vorgestellt. Nun sollte man im Vorfeld wissen, dass der Flughafen über drei Lande- und Startbahnen verfügt, vereinfach beschrieben zwei in Nord-Süd eine in Ost-West Richtung. Die Nutzung für Start und Landung erfolgt immer gegen die vorherrschende Windrichtung. Wenn der Wind aus Norden kommt wird die Bahn 32 benutzt und die Flugzeuge überfliegen beim Anflug die Gemeinde Buchholz. Dort gibt es eine Fluglärm-Messanlage auf der Grundschule Jungeroth.

Somit ist die Windrichtung entscheidend für die Belastung im Überfluggebiet. Wird zudem an einer der drei Start- und Landbahnen gebaut und kann sie nur zeitweise genutzt werde, so werden die verbleiben Bahnen und die Anlieger im Überflugbereich stärker belastet. Die vorgestellt Zahlen im Detail betreffen ausschließlich die Landeanflüge aus Süd/Osten über die Messtelle Kölsch-Büllesbach.

Landeanflüge aus Süd/Ost zeigen sehr unterschiedliche Betriebsanteile. Die Zahlen von 2007 bis 2018 sind tendenziell rückläufige, von 40,8 % in 2007 am Tag bis nur noch 29,4 % in 2014. Identisch zeigen sich die Flugbewegungen in der Nacht von 52,6% im Jahr 2007 bis zu 45,7% in 2018. In konkreten Zahlen sind das im Höchstfall pro Jahr 22.000 Anflüge am Tag und 11.00 in der Nacht. In den niedrigsten Fällen rund 12.500 in den Jahren 2013/2014 am Tag und etwa 7.500 in den Jahren 2011 bis 2014.

Die Lärmbelastung, abhängig von der Überflughöhe, steigt von der Messstelle Asbach schon deutlich zur Messstelle Kölsch-Büllesbach an. In Asbach werden 80% der Lärmereignisse kleiner als 65 dB gemessen in Kölsch-Büllesbach sind das nur noch 49%. In Asbach sind nur 3% über 70 dB in Kölsch-Büllesbach schon 11%. Im Vergleich einige dB Zahlen: Staubsauger in 1m Entfernung 70 dB, Verkehrsstraße in 5m Entfernung 80 dB, Disco 1m vom Lautsprecher 100 dB.

Im Vortrag wurde von erhöhtem Risiko für Bluthochdruck berichtet und aus einer Untersuchung der WHO zitiert. Die Rheinzeitung und die Opposition „picken“ sich dabei einen Kernsatz heraus und verkürzen, dass in Buchholz „das Bluthochdruckrisiko um 16- 17% erhöht“ ist.

Grundlagen sind die „Night Noise Guidelines for Europe“ (Lärmschutzempfehlungen in der Nacht für Europa). Diese Ausarbeitung umfasst über 150 Seiten. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass alle Zahlen „estimatet“ (also geschätzt) sind, das heißt sie sind nicht wissenschaftlich bewiesen. Es wird erläutert, dass bei Bluthochdruck viel Parameter ebenfalls großen Einfluss haben und keine der bisherigen Untersuchungen die Referenzgruppe (Bluthochdruck eindeutig nur auf Grund von Lärmbelastung) entsprechend auswählen konnte. Es wird einmal der Dauerschall-Grenzwert 50 dB, bei dem Bluthochdruck auftreten könnte, angegeben und ein Grenzwert von 40 dB als Ziel für Europa ausgegeben.

An der Messstelle in Kölsch-Büllesbach wird für 2018 ein mittlerer nächtlicher Dauerschallpegel von 47 dB angegeben. Die Belastung für die Bürger in Kölsch-Büllesbach liegen also unter dem Wert von 50 dB bei dem eine Bluthochdruck als Effekt entstehen könnte. Aber auch noch 7% über dem Zielwert.

Zudem zeigen die Zahlen auch, dass sich die Werte deutlich verringern! Die Lärmbelastung im Mittel ging um 17% zurück, in dem sehr kritischen Bereich über 75 dB sogar um 46%. Somit zeigen wohl die allgemeinen Maßnahmen der Flugzeughersteller (z.B. leisere Turbinen) und der Flughafenverwaltung mit der Eingrenzung, nur Kapitel-3-Flugzeuge, für Nachtflüge zuzulassen, Wirkung. Die Aufgabe jeder Bürgerinitiative sollte also darauf ausgerichtet sein, den Zielwert von 40 dB zu erreichen. Die CDU ist jederzeit bereit angemessene Maßnahmen dafür zu unterstützen.